Der kontinuierliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel, in einem agilen Marktumfeld, geprägt von digitaler und nachhaltiger Transformation, sind die Herausforderungen, denen wir uns als Unternehmen Ferrum Edelstahlhärterei GmbH stellen. Im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung sehen wir es als unsere Aufgabe und Verpflichtung an, in allen Dingen die wir tun und beeinflussen eine hundertprozentige Rechtskonformität zu gewährleisten.
Mit den folgenden Ausführungen dieser Compliance-Richtlinie wird die Rechtskonformität unseres Unternehmens festgeschrieben. Nach dem „3-Säulen-Prinzip: Prävention, Erkennen, Handeln“ agiert unser Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln.
Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Unternehmen, bilden die §§ 9, 30, 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Hier ist bestimmt, dass den Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Compliance selbst übertragen wird.
Sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeitenden haben dafür Sorge zu tragen, dass in den innerbetrieblichen Abläufen unseres Unternehmens keine Gesetzesverstöße begangen werden. Die Befolgung nationaler und internationaler Gesetze sowie das Einleiten von Maßnahmen um gegen Verstöße dieser Compliance vorzugehen, liegt in der Verantwortlichkeit des Unternehmens.
In unserem Unternehmen werden Vereinbarungen mit Geschäftspartner*innen und Kund*innen durch eine vertragliche Grundlage besiegelt. Die Bestimmungen der Compliance sehen vor, dass auch hier die Rechtskonformität gewahrt bleibt. So dürfen z. B. keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, die von der einen Seite eine kriminelle Handlung verlangen oder eine der beiden Vertragsparteien in Abhängigkeit begeben.
Vertragliche Vereinbarungen unterliegen zudem stets den Antikorruptionsgesetzen und halten sich an das Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Ergänzend zu den allgemein einzuhaltenden Gesetzgebungen und den vertraglichen Vereinbarungen, trägt unser eigener Verhaltenskodex (Code of Conduct) und unsere Grundsätze der verantwortlichen Unternehmensführung (Corporate Governance) dazu bei, dass Regeltreue auch in ökologischen, sozialen und ethischen Fragen stets eingehalten wird.
Dazu ergänzend werden interne Vereinbarungen zwischen der Führungsebene und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schriftlich festgehalten, sei es durch Auskünfte, Schreiben oder allgemein im Arbeitsvertrag eines jeden Einzelnen.
Die Integration eines funktionierenden Compliance-Managements erfolgt durch explizite Bewertung und Analyse etwaiger Unternehmensrisiken. Durch die Zuteilung von Verantwortlichkeiten innerhalb unserer Unternehmung werden die bestehenden Regeln überwacht und unterliegen einer permanenten Überprüfung. Die Überprüfung und Einhaltung erfolgt unter Zuhilfenahme interner Dokumente des Qualitätsmanagements. Die Festlegung der internen Struktur anhand eines Organigramms sowie die Festlegung der Aufgaben, der Weisungsbefugnisse und der externen Kommunikation bilden die Basis zur Rechtskonformität.
Die getroffenen Grundsätze der Compliance werden von der Führungsebene durch Kommunikation und Schulungen an die Mitarbeitenden herangetragen und in regelmäßigen Abständen extern auditiert.
Sollten Abweichungen ermittelt werden, leitet der Führungskreis unseres Unternehmens daraus Maßnahmen für die Behebung des Mangels, sowie einer möglichen Umstrukturierung, ab, um zukünftige Abweichungen zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung des Hinweisgeberschutzgesetzes können der Unternehmensführung Missstände im Unternehmen mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich zugetragen werden. Die Anonymität und der Schutz der Hinweisgeber*innen, sowie Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, wird dabei stets gewahrt und berücksichtigt.
Die Einhaltung der Compliance-Strategie wird seitens der Geschäftsführung überwacht.